Ministerium plant Vorgaben für mehr ambulante Operationen

Berlin – Die Entwicklung bei der Ambulantisierung sei „nicht gut“, sagte heute Michael Weller, Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Selbstverwaltung hätte seiner Einschätzung nach einen „wesentlich größeren Katalog“ für das ambulante Operieren zulassen können beziehungsweise sollen, kritisierte er im Rahmen einer Veranstaltung der Apobank.
Weller bezog sich hierbei auf die im März vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erzielte Einigung auf eine Erweiterung des Leistungskatalogs der speziellen sektorgleichen Vergütung (Hybrid-DRG) ab dem 1. Januar 2025.
Neben dem Ausbau der bereits bestehenden Leistungsgruppen kommen dann 94 zusätzliche operative Prozeduren – insbesondere aus dem Bereich der Urologie und Gynäkologie – dazu, für die die gleiche Vergütung gezahlt wird, unabhängig davon, ob sie ambulant oder kurzzeitig stationär erbracht werden.
Man arbeite nun an einer „Konzeption“ für gesetzliche Anpassungen, die etwa im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) umgesetzt werden könnten. Diese sollen dann einen „größeren Wurf“ ermöglichen, betonte Weller. Die Selbstverwaltung werde „stringenter“ beauftragt, wesentlich mehr ambulante Operationen zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verwies Weller zudem darauf, dass dieses eine „einmalige Chance“ einer stärkeren Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung biete. Die vorgesehenen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (vormals Level-1i) könnten den „Nukleus“ für einen dringend benötigten neuen Aufbruch bilden.
Weller bekräftigte ausdrücklich, dass die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen ambulante Leistungen auch im Bereich der primärärztlichen Versorgung erbringen sollen. Er habe zwar „viel Verständnis“ für die Sorgen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, aber es seien Änderungen hin zu mehr sektorenübergreifender Versorgung notwendig – wobei man aber im BMG ein „Miteinander“ anstrebe.
Zahlreiche ärztliche Verbände, darunter die KBV und der Hausärztinnen und Hausärzteverband (HÄV), hatten die Pläne der Politik zu den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen scharf kritisiert. Die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier, sprachen von einer „versorgungspolitischen Geisterfahrt“.
Bei einer Umsetzung drohten massive negative Auswirkungen auf die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung. Sie warnten vor einer „Verstationärung“ der Versorgung, wenn finanzielle Mittel für die Versorgung in den Arztpraxen in die Krankenhäuser fließen würden.
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