Ärzteschaft

Honorarver­handlungen: Ärzte bekommen etwas mehr Geld

  • Mittwoch, 14. September 2022
/picture alliance, ZUMAPRESS.com, Cecilia Fabiano
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Berlin – Die niedergelassenen Ärzte erhalten für das kommende Jahr etwas mehr Geld. Der Orientierungswert für 2023 steigt um zwei Prozent auf 11,4915 Cent (2022: 11,2662 Cent). Der Schiedsspruch fiel heute in der dritten Runde der Honorargespräche zwi­schen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzen­verband im Erweiterten Bewertungsaus­schuss (EBA) mit fünf zu vier Stimmen gegen das Votum der Ärzte­schaft.

Dem Vernehmen nach hatte der Vorsitzende des EBA, Jürgen Wasem, gestern einen Diskussionsvorschlag von 2,5 Prozent Honorar­stei­gerung vorgelegt. Das hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in einer inter­nen Sitzung mit 16:1-Stimmen abgelehnt, wie das Deutsche Ärzteblatt aus gut informierten Kreisen erfuhr.

Die KVen hätten dem Vorschlag nur zugestimmt, wenn es einen Energiekostenausgleich insbesondere für energieintensive Praxen für dieses und einen Inflationsausgleich für das nächste Jahr gegeben hätte. Damit konnten sich die Ärzte in den Verhandlungen heute nicht durchsetzen.

Die beschlossenen zwei Prozent Veränderungsrate des Orientierungswerts – das entspricht etwa einem Zu­wachs von 780 Millionen Euro – sind zwar ein Abschluss, welcher die in den vergangenen Jahren erzielten Steige­rungsraten übersteigt.

Den­noch sind die Ärzte nicht zufrieden und ha­ben heute gegen den Beschluss gestimmt. „Wir konnten uns nicht durch­setzen mit unseren Forderungen“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen dem Deutschen Ärzteblatt nach den Gesprä­chen beim GKV-Spitzenverband in Berlin.

Die Kassenseite hätte an der Systematik für die Steigerung des Orientierungswertes festgehalten, die immer die Vorjahre in den Blick nehmen. Ein Jahr wie 2022 mit einer Inflation, die sich in zweistelligen Dimensionen hält, werde dem System aber „nicht mehr gerecht“, so Gassen. Eine Klage gegen den Beschluss schloss er heute aus. Diese sei nur formal möglich.

„Ein Plus von zwei Prozent beim Orientierungswert ist viel zu wenig und deckt nichts an Kosten adäquat ab“, sagte Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender. Man könne es nicht oft genug sagen: Es gehe um den Erhalt der Struktur der ambulanten Versorgung und um die Finanzierung von Leistungen für die Gemeinschaft der über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. „Vor diesem Hintergrund war das heute eine bittere Enttäuschung“, erklärte Hofmeister.

Die KBV-Vorstände wiesen darauf hin, dass die Praxen enorme Kostensteigerungen unter anderem im Bereich Energie zu bewältigen hätten. Vor allem für die energieintensiven Fachgruppen müsse unbedingt noch in die­sem Jahr ein Ausgleich erfolgen, erklärten Hofmeister und Gassen. Darüber wolle man mit den Krankenkassen noch gesondert sprechen.

„Die nun festgelegte Anpassung reicht noch nicht einmal aus, um die Mehrkosten durch die Tariflohnsteige­rung in den Praxen im vergangenen Jahr auszugleichen“, monierte auch Dominik von Stillfried, Vorstandsvor­sitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Seit dem 5. August verhandeln KBV und GKV-Spitzenverband über die Weiterentwicklung des Orientierungs­wer­tes und damit über die Preise für ärztliche und psychothera­peutische Leistungen für das Jahr 2023. Die KBV rechnete von Beginn an mit schwierigen Gesprächen.

Die Ärzteschaft wollte erreichen, dass die aktuellen Preissteigerungen in den Orientierungswert für das Jahr 2023 ein­fließen. Das gleiche gilt für die erheblichen Personalkostenbelastungen aufgrund des Wettbewerbs um Fach­kräfte und der Tarifentwicklung bei Medizinischen Fachangestellten (MFA) ab dem Jahr 2021.

Die Krankenkassen waren mit Vorstellungen einer Nullrunde in die Gespräche gegangen. Hintergrund ist nicht zuletzt die schlechte Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die rechnet für das kommende Jahr mit einem Defizit von rund 17 Milliarden Euro.

Um das abzufangen hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein Sparpaket auf den Weg ge­bracht. Das sieht Einsparungen auch bei den Ärzten vor, denen die Neupatientenregelung gestrichen werden soll. Dagegen laufen die Ärzte seit Wochen mit Protestaktionen Sturm. Gassen erklärte heute nach den Ge­spräche heute dazu, damit sei den Ärzten noch mal „aktiv in die Tasche gefasst worden“. Die Situation sei in­sofern „nicht einfach“.

Neben einer Demonstration vor dem Brandenburger Tor hat der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands eine Kampagne „#WartenBisDerArztKommt“ gestartet, um gegen die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vorgesehenen Leistungskürzungen zu protestieren. Der Kampagne haben sich verschiedene Verbände und Ärzteorganisationen angeschlossen.

may

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