Ärzteschaft

KBV-Krisensitzung: Geduldsfaden der Ärztevertreter bei Reformen wird dünner

  • Freitag, 18. August 2023
Etwa 700 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten versammelten sich am 18. August 2023 in Berlin. /Jürgen Gebhardt
Etwa 700 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten versammelten sich am 18. August 2023 in Berlin. /Jürgen Gebhardt

Berlin – „Es muss jetzt Schluss sein", diese Einschätzung der Vorsitzenden der KV Mecklenburg-Vorpommern, Angelika von Schütz, teilten viele der rund 700 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die heute zur „Krisensitzung der Ärzteschaft" nach Berlin gekommen waren.

Bei der gemeinsamen Sitzung der Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) und den Mitgliedern der Vertreterversammlungen der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wollten sie ein Zeichen gegen den aktuellen Kurs der Gesundheitspolitik im Bund setzen. Sie fürchten, dass der Zusammenburch der ambulanten Versorgung in heutiger Form drohe, sofern sich nicht zügig einige Dinge ändern.

„Es ist die Pflicht der Politik, diesen Zusammenbruch zu verhindern“, hatte die Vorsitzende der KBV-Vertreter­versammlung, Petra Reis-Berkowicz, zur Eröffnung der für die ärztliche Standespolitik ungewöhnlich hitzigen Sitzung erklärt. Die rund 700 Vertreterinnen und Vertreter aller KVen wollten in Berlin nicht nur über einen Forderungskatalog an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) abstimmen, sondern auch ihren Protest über die Situation in der ambulanten Versorgung artikulieren.

"Wir müssen laut sein"

Die Stimmung unterstrich dabei die Dringlichkeit der Forderungen. „Wir leben im Ausnahmezustand, nicht nur hier und heute, sondern jeden Tag in unseren Praxen“, sagte Reis-Berkowicz, immer wieder unterbrochen von langanhaltendem Applaus. „Wir müssen laut sein, denn Warnungen und Vorschläge allein verfangen offenbar nicht.“

Neben den wirtschaftlichen und operativen Grundproblemen – die von der „leistungs- und patienten­feindlichen Budgetierung“, wie Reis-Berkowicz sagte, bis zur Überbürokratisierung reichten – würden dabei durch „permanente politische Gängelung, wahlweise auch Diskreditierung oder sogar Verleumdung“ ergänzt.

„Es wird einem angst und bange, wenn man sieht, wie fahrlässig die Politik die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel setzt“, beklagte sie. Die Bundesregierung verschließe die Augen vor den tatsächlichen Problemen, kritisierte auch KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen. Lauterbach verspreche allen alles und halte nichts davon.

Gassen hielt dem Bundesgesundheitsminister sein Versprechen vor, dass es mit ihm keine Leistungskürzungen geben werde. „Die Leistungskürzungen finden doch längst statt, und zwar jeden Tag“, betonte er. Die ambu­lante Versorgung sei im Vergleich zu den Krankenhäusern massiv unterfinanziert, auch das lasse sich belegen.

Finanzierung sicherstellen

Es sei Lauterbachs Aufgabe, endlich eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen. „Wenn die Kassen es nicht leisten können, weil sie Milliarden für versicherungsfremde Leistungen ausgeben, dann muss die Politik halt Steuergeld in die Hand nehmen“, erklärte er und forderte Lauterbach im Namen der KBV und der KVen auf, bis zum 13. September – also zwei Tage vor der nächsten regulären KBV-Vertreterversammlung – zu dem KBV-Papier Stellung zu beziehen. Die Versammlung hatte es am Ende der heutigen Aussprache einstimmig angenommen.

Davor beschrieben 17 Vertreterinnen und Vertreter aus den KVen die in dem Forderungspapier adressierten Kritikpunkte, denn sie werden alle von ähnlichen Sorgen geplagt. „Das Angebot des GKV-Spitzenverbandes von 2,1 Prozent ist einfach nur frech“, klagte John Afful, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg, mit Blick auf die Verhandlungen zum Orientierungswert für die Honorarerhöhungen. Nicht einmal die anhaltende Inflation werde mit den zu erwartenden Abschlüssen abgebildet.

Stefan Spieren von der KV Westfalen-Lippe griff unter großem Applaus eines nach der Meinung der Vertragsärzte leidigsten Themen auf: die Schwierigkeiten, die die staatliche Digitalisierungspolitik in den Praxen verursacht. „Wir Ärzte brennen für innovative, versorgungsverbessernde digitale Anwendungen“, versicherte er. Die unausgereifte Technik, die unter Androhung von Sanktionen in den Praxisbetrieb gedrückt werde, sei jedoch das genaue Gegenteil.

Ärzteschaft in Digitalisierung einbinden

„Es entsteht der Eindruck, dass wir Praxen als Beta-Tester für unausgereifte Anwendungen fungieren, ohne dass uns vorher jemand gefragt hätte, was wir eigentlich brauchen“, sagte er und forderte Lauterbach auf, die Ärzteschaft viel stärker als bisher in die Entwicklung neuer Anwendungen einzubinden.

Neue Arbeitsaufwände für die Einführung und Nutzung dieser Anwendungen treffen dabei auf ohnehin überlastete Praxen, nicht zuletzt aufgrund der überbordenden Bürokratisierung. 60 Tage im Jahr bringe ein durchschnittlicher Arzt oder Psychotherapeut in Deutschland nur für den Papierkram auf, erklärte Eckart Lummert, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Niedersachsen.

„Das ist für uns Mediziner und Psychotherapeuten ein Quartal reine Verwaltungstätigkeit, damit wir den Krankenkassen, den Behörden und all denen, die von uns was wollen, gerecht werden“, sagte er. „Junge Leute, die zu uns in die Praxis kommen, um Famulaturen oder Weiterbildungen zu machen, können überhaupt nicht nachvollziehen, was da alles ausgefüllt wird und warum wir das tun.“ Die Folge sei nicht zuletzt die Abwanderung junger Leute in Länder wie Schweden, wo sie nicht unbedingt mehr verdienen würden, aber schlicht bessere Arbeitsbedingungen hätten.

Diese Belastungen treffen noch auf eine unzureichende Finanzierungssituation, die nicht zuletzt dadurch verschärft wird, dass an Regulierungsmodellen aus längst vergangener Zeit festgehalten wird, unterstrich der Vorstandsvorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Peter Heinz. Er erinnerte daran, wie 1992 der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) angesichts der damals herrschenden Überversorgung bei einer Klausur in Lahnstein die Bedarfsplanung mit Zulassungssperren konzipierte.

„Das war die Geburtsstunde des Budgets. Man sagte damals, man wolle das mal drei Jahre ausprobieren, wie es geht“, erzählte er. „Doch heute haben wir völlig andere Rahmenbedingungen. Die Praxen sind am Limit, aber an der Bedarfsplanung wird festgehalten – weil das billig ist.“

Budgetierung aufheben

2009 habe man dann einen neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) auf den Weg gebracht, der betriebswirtschaftlich kalkuliert war. „Da hat man an die Budgetierung gar nicht mehr gedacht.“ Der neue EBM sollte die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz der Praxen sein, „gleichzeitig unterliegen wir aber bis heute dem Zwangsrabatt der Budgetierung, und der wird vom EBM abgezogen“, erläuterte er.

„Das ist jetzt unsere wirtschaftliche Basis, auf der wir arbeiten. Und gleichzeitig wundern wir uns, dass überall die Praxen wegbrechen“, kritisierte Heinz. Besonders widersprüchlich sei, dass die Budgetierung damit begründet wird, dass sie eine ausufernde Leistungsausweitung verhindern soll. „Gleichzeitig will man uns zwingen, unsere Leistungen auszuweiten. Das ist in sich absurd und muss doch auch irgendwann verstanden werden.“

Kritik an den nun über dreißig Jahe alten Lahnsteinbeschlüssen untermauerete auch von Harry Derouet, Vorsitzender der KV Saarland. Mit dieser "Kostenstabilität ohne Patientensteuerung“ stünden die Praxen nun „kurz vor dem Kollaps.“

Zu dieser ohnehin schon betriebswirtschaftlich unzureichenden Situation komme dann noch die Regressbedrohung durch die Krankenkassen, betonte auch Peter Heinz, stellvertretender Vorstands­vorsitzender der KV Bayerns. Die Anzahl der Prüfanträge im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen nehme stetig zu.

Kosten und Nutzen stehen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in keinem Verhältnis

„Dabei geht es in der Regel nur um kleine Rückforderungssummen, die aber einen massiven organisatorischen und administrativen Aufwand für die Praxen verursachen“, erklärte er unter Applaus. „Kosten und Nutzen stehen hier in keinem vernünftigen Verhältnis.“ Die KV Bayerns habe berechnet, dass, wenn man die Geringfügigkeitsgrenze von 30 auf 50 Euro erhöhen würde, die Anzahl der Rückforderungsbescheide um 50 Prozent sinken würde, während sich das Gesamtvolumen der Rückforderungssummen um gerade einmal vier Prozent verringern würde.

„Man sieht hier, was da für Arbeit produziert und aufgebauscht wird für Nichts“, kritisierte er. Appelle an die Krankenkassen hätten nichts genützt, es brauche deshalb auf Bundesebene eine angemessene Geringfügigkeitsgrenze. „Und wir brauchen endlich eine Gebühr für die Krankenkassen, wenn sich die Prüfanträge als unsinnig und ungerechtfertigt herausstellen.“

Auch für den Vorsitzenden der KV Baden-Württemberg, Karsten Braun, sind die Arzneimittelregresse eins der größten Ärgernisse. Nach seinen Schilderungen werden viele Praxen mit Einzelfallprüfungen überzogen, die letztendlich Bagatellbeträge zurückfordern. „Es gibt auch Krankenkassen, die das Professionell betreiben, um ihre Finanzsituation zu verbessern“, so Braun. An den Bundesminister gerichtet, erklärte er: „Beenden Sie die Schikane! Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen haben nichts mehr mit Wirtschaftlichkeit zu tun.“

An der Belastungsgrenze arbeiten auch die Praxen der Psychotherapeuten, betonte Gebhardt Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV). „Auch in der Psychotherapie besteht ein deutlicher Trend zur Ambulantisierung“, sagte er. Allein während der Coronapandemie sei ein Anstieg der Nachfrage in den Praxen um 40 Prozent verzeichnet worden, für die kommenden Jahre prognostiziere das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) einen weiteren Anstieg um 25 Prozent.

„Diese können wir in den bestehenden Versorgungsstrukturen nicht bewältigen“, unterstrich er. Es müssten mehr Versorgungskapazitäten geschaffen und Vertragspsychotherapeutinnen zugelassen werden. Auch hier gelte, dass den Psychotherapeutinnen immer mehr Zeit durch die schlecht umgesetzte Digitalisierung verloren gehe – ohne dass dem ein Versorgungsmehrwert gegenüberstehe.

Jörg Böhme, Vorsitzender der KV Sachsen-Anhalt, zeigte ein regionales Beispiel auf: „75 Millionen Euro und damit 25.000 Euro pro Praxis und Jahr, das ist die Höhe der Leistung, die Ärzte und Psychotherapeuten in Sachsen-Anhalt alleine im letzten Jahr aufgrund der Budgetierung nicht finanziert bekommen haben. Das war aber zur Versorgung der älter werdenden Bevölkerung notwendig und wurde von engagierten Praxisteams erbracht, aber nicht bezahlt“, sagte er. „Wer die Budgetierung aufrechterhält, darf sich nicht über Fehlende Ärzte, lange Wartezeiten und weite Patientenwege beklagen.“ Die Budgetierung müsse nicht nur für alle Hausärzte oder Pädiater, sondern für alle Fachgruppen beendet werden.

Fachkräftemangel angehen

Stefan Trapp von der KV Bremen macht auf die Situation der Medizinischen Fachkräfte (MFA) aufmerksam: Denn bei den derzeit laufenden Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen auf Bundesebene geht es auch um die Finanzierung der MFA in den Praxen. „Der Minister muss nun Farbe bekennen, was für eine Art der Versorgung er denn gerne haben will“, so Pädiater Trapp, Vorsitzender der Vertreterversammlung in Bremen. Der Mangel an Personal in den Praxen könne nicht mit künftigen Community Health Nurses ausgeglichen werden. Von denen wisse ja noch keiner, wer diese eigentlich ausbilden soll. Die MFAs seien die Stütze in der Praxis, auch sie seien „nah an den Menschen dran“, wie es die Politik gerne für sich beanspruche.

Außerdem beklagte er, dass viele Krankenhäuser die gut ausgebildeten MFA mit deutlich mehr Gehalt abwerben. Anders als die Praxen könnten die Krankenhäuser allerdings die Gehälter der MFA durch die Eingruppierung in das Pflegebudget wieder zu 100 Prozent von den Krankenkassen refinanzieren lassen. „Demokratische Parteien werden nicht mehr gewählt, wenn die Versorgung nicht mehr klappt. Wir wollen aber demokratische Parteien unterstützen, dass sie eine ordentliche Gesundheitspolitik machen.“

Armin Beck, stellvertretender Vorsitzender der KV Hessen, mahnte die Gesundheitspolitiker, die ambulante Weiterbildung nicht zu vergessen. Viele Praxisinhaber suchten derzeit Nachfolger. „Ambulante Medizin kann man aber im Krankenhaus nicht erlernen“, so Beck. Er forderte eine bessere Finanzierung der Weiterbildung. Denn diese „gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss nicht auch noch von uns bezahlt werden“, so Beck.

Dem stimmte auch Frank Bergmann, Vorsitzender der KV Nordrhein, zu: „Dies können wir nicht mehr aus unseren Honoraren bezahlen. Dafür brauchen wir eine externe Finanzierung.“ Denn das Geld für die Weiterbildung kann nicht weiter aus den Honorartöpfen bezahlt werden, die für die Finanzierung der Praxen und deren Teams gedacht sind.

Monika Schliffke, Vorsitzender der KV Schleswig-Holstein forderte mehr Ehrlichkeit von Bundesgesund­heitsministerium (BMG): „Hier wird mit gezinkten Karten gespielt. Es werden mediale Bilder produziert, die nicht passen“, so Schliffke mit Blick auf die Digitalisierung. Man sei nicht der IT-Berater der Patienten oder die Befüllungsgehilfen für eine Patientenakte. Dies sei eine „Respektlosigkeit, denn wir haben weitaus besseres zu tun, als uns mit dieser Sache auseinander zu setzen.“ Dafür erntete sie Jubel und Applaus bei den Mitgliedern der Vertreterversammlungen.

Sie ärgerte sich zudem über die „All-inclusive-Versprechen des Ministers“ bei Leistungen. Und nun werde in den aktuellen Honorarverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband die Honorare für die Corona-Schutzimpfungen der vergangenen Jahre aufgerechnet, die in der ambulanten Versorgung deutlich günstiger waren als in den Zentren. „Man hat das Gefühl, dass BMG wird inzwischen vom GKV-Spitzenverband gesteuert“, so Schliffke.

Kerstin Zeise, die stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung Berlin, erinnerte an den Protest der HNO-Ärzte Anfang des Jahres gegen die Honorare für ambulante Ops. „Eine Ambulantisierung in der Medizin funktioniert aber nicht, ohne, dass die Niedergelassenen einbezogen werden“, so Zeise. Sie mahnte die Ärzteschaft in den anstehenden Diskussionen, zusammen zu stehen und sich nicht auseinander dividieren zu lassen.

„Die leistungsfeindlichen Budgets müssen weg“, rief Annette Rommel, Vorsitzende der KV Thüringen in den Raum. Gerade in Bundesländern, in denen es eine alternde Bevölkerung gibt, seien diese Budgets nicht mehr zeitgemäß. „Wer kann schon auf Dauer 100 Prozent arbeiten und nur 75 Prozent davon vergütete bekommen? Da geht uns betriebswirtschaftlich die Puste aus“, so Rommel.

Daher müsse das unbegrenzte Leistungsversprechen der Politik beendet werden. Sie warnte, dass die angekündigte Entbudgetierung für Hausärzte eine „Mogelpackung“ werden könne, wenn diese „ebenso halbherzig angegangen wird, wie das für die Kinder- und Jugendärzte.“

Am Ende stellte der stellvertretende KBV-Vorsitzende Stephan Hofmeister klar: Wenn der Bundes­gesundheitsminister nichts ändere, dann müssten die Reaktionen der Vertragsärzteschaft auch in der Bevölkerung spürbar sein. Dann seien die KBV, die KVen die Berufsverbände, "aber auch Sie in den Praxen gefragt.“ Nur so könne man das Schlimmste verhindern.

„Wir haben einen Vertrag mit der Politik“, sagte Hofmeister bezugnehmend auf den Sicherstellungsauftrag. Für diesen Auftrag erhalte man ein auskömmliches Einkommen. „Das ist der Urvertrag und der ist gebrochen!“, kritisierte Hofmeister unter lautem Beifall.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach verwies in einer ersten Reaktion auf dem Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) darauf, dass im Bereich der Hausärzte eine Aufhebung der Budgets „durchaus denkbar“ sei. Nach seiner Einschätzung gefährde aber nicht das Einkommen der Ärzte und Psychotherapeuten die Versorgung. „In den Praxen brauchen wir weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung die funktioniert“, so Lauterbach.

bee/lau

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