GKV-Finanzen: Bund könnte Beteiligung weniger stark absenken als geplant

Berlin – Der Bund könnte sich nun doch weniger stark aus der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurückziehen als bisher geplant. Das geht aus Änderungsanträgen von Union und SPD hervor. Das Papier soll gestern Abend an die Opposition gegangen sein.
Die im Kabinettsentwurf vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro soll dem Vorhaben der Regierungskoalition nach im Jahr 2027 um 650 Millionen Euro und ab dem Jahr 2028 um 450 Millionen Euro Euro verringert werden.
Der Bundeszuschuss würde damit im Jahr 2027 13,15 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2028 jährlich 12,95 Milliarden Euro betragen. Bisher beträgt der Bundeszuschuss des Bundes an der GKV allerdings 14,5 Milliarden Euro. Die geplante Absenkung um zwei Milliarden Euro mit der Begründung „Haushaltskonsolidierung“ hatte zu erheblichen Protesten aus Ärzteschaft, von Kassen, Sozialverbänden und Opposition an der Bundesregierung geführt.
In den Änderungsanträgen heißt es, der Schritt zu einer wieder etwas größeren Bundesbeteiligung sei „durch den infolge der Erhebung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke entstehenden finanziellen Spielraum möglich“. Dabei werde davon ausgegangen, dass das „Steueraufkommen bei zuckerhaltigen Getränken im Jahr 2027 650 Millionen Euro beträgt und infolge von Rezepturanpassungen der Erzeuger ab 2028 auf 450 Millionen Euro jährlich sinkt“.
Einen Gesetzentwurf für eine Zuckersteuer gibt es bislang offiziell nicht. Die Ankündigung deutet aber darauf hin, dass das Bundesfinanzministerium noch in diesem Jahr eine Steuer für zuckergesüßte Getränke auf den Weg bringen will. Heute soll der Bundeshaushalt für 2027 im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Höher Beteiligung an Kosten für Grundsicherungsempfänger
In den Änderungsanträgen ist zudem eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für Grundsicherungsgeldempfänger zu finden. Die gezahlten Beiträge zur GKV sollen demnach um 750 Millionen Euro angehoben werden und ab dem Jahr 2027 rund eine Milliarde Euro betragen. Im Kabinettsentwurf waren bislang 250 Millionen Euro angedacht.
Es soll eine Staffelung geben, wie diese Bundesbeteiligung steigen wird – ab dem Jahr 2028 sind rund 1,25 Milliarden Euro eingeplant, ab dem Jahr 2029 rund 1,75 Milliarden Euro, ab dem Jahr 2030 rund 2,25 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2031 dauerhaft rund 2,75 Milliarden Euro.
Die Summe ist allerdings noch weit entfernt von den tatsächlichen Kosten der GKV für Grundsicherungsgeldempfänger, die der GKV-Spitzenverband zuletzt mit rund 12,5 Milliarden Euro angegeben hat. Unterm Strich entzieht der Bund der GKV auch nach den neuen Plänen Mittel in Höhe von rund 600 Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Jahr.
Im Blick stehen darüber hinaus Änderungen unter anderem bei Maßnahmen für Versicherte und die Pharmabranche. Bei Pharmaherstellern ist angedacht, den bisher vorgesehenen dynamisch anpassbaren Preisabschlag durch einen konstanten ergänzenden Abschlag zu ersetzen. Dieser soll regelhaft bei 15,5 Prozent festgeschrieben werden. Zudem könnte ein Preismoratorium für Schutzimpfungen weitere Einsparungen bringen.
Angepeilt werden demnach Nachjustierungen bei der geplanten Einschränkung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner sollen Versicherte ab 2028 zwar zusätzliche Beiträge zahlen, allerdings nur noch in Höhe von 2,5 statt 3,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens. Eltern mit Kindern bis einschließlich elf Jahren bleiben ausgenommen; ursprünglich sollte die Grenze bei sechs Jahren liegen.
Weitere Themen umfassen zum Beispiel die Zuckersteuer, Änderungen bei Krankenhäusern, der ambulanten Versorgung oder der Psychotherapie und Teilzeit-Krankschreibungen. Die Beitragsbemessungsgrenze scheint nicht noch einmal angetastet zu werden. In den Änderungsanträgen finden sich dazu keine Pläne für eine weitere Erhöhung, wie sie zwischenzeitlich diskutiert wurde.
Die Koalition strebt an, das Gesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in dieser Woche – am Freitag – im Bundestag zu beschließen. Zuvor muss es noch im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten werden – eine Sondersitzung für Dienstagabend wurde abgesagt. Die Sitzung soll nun regulär am Mittwochmorgen stattfinden. Danach soll die Reform am Freitag auch noch abschließend in den Bundesrat kommen, der dann zur letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammentritt.
Das Paket soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2027 von stark steigenden Ausgaben entlasten, um neue Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patienten kommen neben Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern etwa höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.
Nach einem rasanteren Anstieg der Kassenausgaben zu Jahresbeginn hatte Warken das nötige Sparziel noch angehoben. Für 2027 abgedeckt werden muss demnach eine Lücke von 18,8 Milliarden Euro. Dazu müssen Union und SPD noch mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr herausholen, als der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf vorsieht.
Der GKV-Spitzenverband warnt die schwarz-rote Koalition davor, ihre Sparpläne im Gesundheitswesen auf den letzten Metern aufzuweichen. „Derzeit wird viel diskutiert, ob geplante Einsparungen bei der Pharmaindustrie und der Ärzteschaft zurückgenommen werden und es droht, dass die Krankenhausreform verwässert wird», sagte Verbandschef Oliver Blatt der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Das wäre genau der falsche Weg, denn dann wird es am Ende doch wieder für alle teurer.“
Das Bundesministerium für Gesundheit ermahnt unterdessen die Länder, sich an den Zeitplan zu halten – und das Gesetz noch vollständig – möglichst in dieser Woche – zu verabschieden. „Zur Erzielung der einkalkulierten Finanzwirkungen müssen die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen so frühzeitig wie möglich in Kraft treten“, schreibt das Ministerium in einem Brief an die Länder.
Je später die Änderungen in Kraft träten, desto länger würden für Verhandlungen über Vergütungen für das Jahr 2027 die alten Regelungen gelten, was deutlich höhere und mit den Zielen dieses Gesetzentwurfs unvereinbare Vergütungsabschlüsse nach sich ziehen und das Einsparvolumen des Gesetzentwurfs folglich erheblich reduzieren würde. Das BMG weist auch auf eine Reihe von formalen und finanziellen Auswirkungen hin.
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